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Top-Thema:
Bundesregierung beschließt Restlaufzeit für deutsche Banken


 

Bundestag und Bundesrat haben einstimmig dem 1. Finanzmarkt-Anpassungs-Gesetz (FAG) für die Restlaufzeit von deutschen Banken zugestimmt. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren Schritt auf dem Weg in die postinsolvente Gesellschaft getan.

Gegen den heftigen Widerstand der Finanzbranche wurde das Gesetz einstimmig von allen Parteien beschlossen. Damit steht fest, dass alle deutschen Banken bis zum Jahr 2029 vom Finanzmarkt genommen werden müssen.

Wolfgang Rademacher von der Initiative „Pro postmaterielle Gesellschaft“ befürchtet jedoch, dass sich die Banken völlig legal um den im 1. Finanzmarkt-Anpassungs-Gesetz (FAG) beschlossenen Ausstieg aus dem Finanzmarkt herumdrücken können. Zwar ist im Gesetz eine maximale Restlaufzeit von 20 Jahren festgelegt worden. Tatsächlich aber bemisst sich die Lebenszeit eines jeden Kreditinstitutes in Deutschland an einer Restfinanzmenge, die nach einem komplizierten Schlüssel errechnet wird.

Hinzu kommt eine weitere Besonderheit. Wenn die Betreiber älterer Kreditinstitute früher als vorgesehen aussteigen, dürfen sie deren Restfinanzmengen auf die laufenden Kreditinstitute übertragen. So könnte etwa die Deutsche Bank, die gegen 2025 vom Finanzmarkt müsste, von den gewaltigen Restfinanzmengen der Postbank profitieren.

Auch die ebenfalls vom Finanzmarkt gehende Dresdner Bank hat noch Finanzreste an die Commerzbank zu vergeben. Diese könnten die Commerzbank über das Jahr 2029 am Leben erhalten.

Wolfgang Rademacher von der Initiative „Pro postmaterielle Gesellschaft“ begrüßt darüber hinaus das Verbot von Neugenehmigungen für Banken und Kreditinstitute, die nachträgliche Befristung der Betriebsgenehmigungen, die sofortige Beendigung der Wiederaufbereitung toxischer Finanzprodukte, die erweiterte Verpflichtung zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung und die Erhöhung der Deckungsvorsorge der Bankbetreiber für Finanzschadensfälle.

Durch den Ausstieg der Banken und Kreditinstitute aus dem Finanzmarkt haben bis zu 578000 Arbeitnehmer die Chance, ihren persönlichen Beitrag zur postinsolventen Gesellschaft zu leisten . Es soll allerdings auch nicht verschwiegen werden, dass während der jahrzehntelangen Periode des Ausstiegs viele hochqualifizierte Arbeitskräfte noch im Altsystem beschäftigt werden müssen.

Im 1. Finanzmarkt-Anpassungs-Gesetz (FAG) wird der Antrag auf Sofortvollzug des Planfeststellungsverfahren für die „Bad Bank“ zurückgenommen. Der Gesetzgeber sieht vor, wissenschaftlich fundierte Endlagerkriterien für „toxische Wertpapiere“ in einem pluralistischen Prozess festzulegen. Die Wiederaufarbeitung löst seiner Meinung nach das Entsorgungsproblem nicht. Das Potential der „monetären Hintergrundstrahlung“ wird insgesamt nicht verringert. Der Abfall wird lediglich geparkt. Zudem gibt es heute weder einen finanztechnischen noch einen wirtschaftlichen Sinn für die Wiederaufarbeitung.

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Bundesregierung beschließt Restlaufzeit für deutsche Banken


 

Bundestag und Bundesrat haben einstimmig dem 1. Finanzmarkt-Anpassungs-Gesetz (FAG) für die Restlaufzeit von deutschen Banken zugestimmt. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland einen weiteren Schritt auf dem Weg in die postinsolvente Gesellschaft getan.

Gegen den heftigen Widerstand der Finanzbranche wurde das Gesetz einstimmig von allen Parteien beschlossen. Damit steht fest, dass alle deutschen Banken bis zum Jahr 2029 vom Finanzmarkt genommen werden müssen.

Wolfgang Rademacher von der Initiative „Pro postmaterielle Gesellschaft“ befürchtet jedoch, dass sich die Banken völlig legal um den im 1. Finanzmarkt-Anpassungs-Gesetz (FAG) beschlossenen Ausstieg aus dem Finanzmarkt herumdrücken können. Zwar ist im Gesetz eine maximale Restlaufzeit von 20 Jahren festgelegt worden. Tatsächlich aber bemisst sich die Lebenszeit eines jeden Kreditinstitutes in Deutschland an einer Restfinanzmenge, die nach einem komplizierten Schlüssel errechnet wird.

Hinzu kommt eine weitere Besonderheit. Wenn die Betreiber älterer Kreditinstitute früher als vorgesehen aussteigen, dürfen sie deren Restfinanzmengen auf die laufenden Kreditinstitute übertragen. So könnte etwa die Deutsche Bank, die gegen 2025 vom Finanzmarkt müsste, von den gewaltigen Restfinanzmengen der Postbank profitieren.

Auch die ebenfalls vom Finanzmarkt gehende Dresdner Bank hat noch Finanzreste an die Commerzbank zu vergeben. Diese könnten die Commerzbank über das Jahr 2029 am Leben erhalten.

Wolfgang Rademacher von der Initiative „Pro postmaterielle Gesellschaft“ begrüßt darüber hinaus das Verbot von Neugenehmigungen für Banken und Kreditinstitute, die nachträgliche Befristung der Betriebsgenehmigungen, die sofortige Beendigung der Wiederaufbereitung toxischer Finanzprodukte, die erweiterte Verpflichtung zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung und die Erhöhung der Deckungsvorsorge der Bankbetreiber für Finanzschadensfälle.

Durch den Ausstieg der Banken und Kreditinstitute aus dem Finanzmarkt haben bis zu 578000 Arbeitnehmer die Chance, ihren persönlichen Beitrag zur postinsolventen Gesellschaft zu leisten . Es soll allerdings auch nicht verschwiegen werden, dass während der jahrzehntelangen Periode des Ausstiegs viele hochqualifizierte Arbeitskräfte noch im Altsystem beschäftigt werden müssen.

Im 1. Finanzmarkt-Anpassungs-Gesetz (FAG) wird der Antrag auf Sofortvollzug des Planfeststellungsverfahren für die „Bad Bank“ zurückgenommen. Der Gesetzgeber sieht vor, wissenschaftlich fundierte Endlagerkriterien für „toxische Wertpapiere“ in einem pluralistischen Prozess festzulegen. Die Wiederaufarbeitung löst seiner Meinung nach das Entsorgungsproblem nicht. Das Potential der „monetären Hintergrundstrahlung“ wird insgesamt nicht verringert. Der Abfall wird lediglich geparkt. Zudem gibt es heute weder einen finanztechnischen noch einen wirtschaftlichen Sinn für die Wiederaufarbeitung.


 

 
     
(C)(P) 2009 D. Kirchner, Köln